Nutzungsrichtlinien Vereinsbus MTV Beetzendorf
Der Bus soll so eingesetzt werden, dass er den für den Verein optimalen Nutzen erzielt.
Hierzu werden die nachfolgenden Prioritäten festgelegt und die Rahmenbedingungen für
die Anmeldung beschrieben.
- Grundsätzlich erhält die Mannschaft/Gruppe den Bus mit der an dem Tag weitesten
Anreise. Fahrten im Jugendbereich haben bei vergleichbarer Fahrstrecke Vorrang. Der
Vereinsbus darf von Vereinsmitgliedern aller Abteilungen für Vereinszwecke (Fahrten zu
Wettkämpfen, sportlichen Veranstaltungen) ausgeliehen werden. Bei
Überschneidungen/Streitfällen entscheidet der Vereinsbusverwalter in Abstimmung mit
dem Vorstand. Die private Nutzung ist ausgeschlossen.
- Der Fahrer/die Fahrerin muss Mitglied des MTV Beetzendorf, im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 sein und ein Mindestalter von 21 Jahren aufweisen.
- Der Fahrer / die Fahrerin ist verantwortlich für die Einhaltung folgender Verhaltensregeln:
➢ Null Promille Grenze (Fahrer)
➢ Rauchverbot
➢ Anschnallpflicht/ Kindersicherung gem. StVO.
➢ Essen/Trinken im Bus sind zu unterlassen (Ausnahme: Wasser)
➢ vollständiger und leserlicher Eintrag ins Fahrtenbuch; Kilometerstände müssen
fortlaufend sein; auf Plausibilität überprüfen, keine Lücken lassen
➢ Mängel am Bus sind mit Foto bei der Übernahme zu dokumentieren und dem
Vereinsbusverwalter anzuzeigen.
➢ Der Bus ist nach der Nutzung mit vollem Tank und sauberem Innenraum zurückzugeben
(die Außenreinigung wird vom Vereinsbusverwalter organisiert). Die Betankung erfolgt
grundsätzlich an der Tankstelle VR Plus Energie Beetzendorf.
➢ Die Schlüsselrückgabe hat gemäß Absprache mit dem Vereinsbusverwalter zu
erfolgen.
- Die Übergabe/ Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt gemäß Rücksprache mit dem
Vereinsbusverwalter.
- Die Reservierung erfolgt über die Sektionsvorsitzenden mindestens 7 Tage vor Fahrtantritt.
Bereits vorliegende Nutzungswünsche sind über Homepage des MTV Beetzendorf
(www.mtv-beetzendorf.de) einsehbar.
Die Abholung erfolgt gemäß Rücksprache mit dem Vereinsbusverwalter.
- Bei Unfällen ist neben der Polizei (zwingend) unverzüglich der Vorstand zu informieren.
Ferner ist sofort die Schadenshotline der Versicherung (siehe Service Card) zu informieren.
Es sind Fotos bzw. eine Skizze von der Unfallstelle zu fertigen. Die Personalien der am Unfall
beteiligten Personen sind mit Adresse und den notwendigen Versicherungsdaten (Name
und Sitz der Versicherung, Versicherungsnummer) festzuhalten. Die Personalien von
Zeugen bitte ebenfalls notieren. Schriftliche oder mündliche Zusagen, wie
Schuldanerkenntnisse, etc., sind zu vermeiden.
Jeder Fahrer haftet bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten für die von ihm verursachten
Schäden. Für den Vereinsbus besteht eine Vollkaskoversicherung.
Buß- und Verwarnungsgelder trägt in jedem Fall der Fahrer/ die Fahrerin.
Wir wünschen jederzeit eine unfallfreie Fahrt und Freude an diesem Bus!